In der christlichen Symbolik spielt die Zahl Drei eine bedeutende Rolle, ich denke dabei etwa an die Heiligen Drei Könige oder die Heilige Dreifaltigkeit (Vater, Sohn und Heiliger Geist).
Deshalb wird meist auch angenommen, dass das Sprichwort „Aller guten Dinge sind drei“ christliche Wurzeln hat oder in irgendeiner Form auf die christliche Religion zurückzuführen ist.
Aber in Wahrheit liegt die Wurzel dieser Redensart ganz woanders.
Um das zu verstehen, muss ich etwas ausholen und kurz über Europa am Ende der Antike sprechen.
Es war die Zeit der Germanen, die in jenen Tagen weite Teile Nordeuropas besiedelten und die im Gegensatz zum Römischen Reich keine straffe Organisation unter einem absoluten Herrscher besaßen.
Ihre Stämme waren eher lockere Zusammenschlüsse freier Männer, die sich zwar unter einem Fürsten oder König versammelten, diesen aber nie das Recht der absoluten Herrschaft zusprachen.
Vielmehr war es üblich, für alle wichtigen Belange, von politischen Entscheidungen bis hin zur Rechtsprechung, Versammlungen abzuhalten, zu denen alle Männer eines Landstriches geladen waren und gleichberechtigt über die Belange des Stammes abstimmten.
Diese als Thing bezeichneten Zusammenkünfte (Thing ist die ältere Bezeichnung, später wurden sie, vor allem im Süden des heutigen Deutschlands, als Ding bezeichnet) waren streng formalisiert.
Sie fanden immer unter freiem Himmel statt (oft unter besonders ausgewählten Bäumen), meist auf einem Höhenrücken und stets bei Tageslicht. Nach verschiedenen Quellen sollte ein Thing auch immer drei Tage dauern (auch hier wieder die Bedeutung der Zahl Drei).
Der römische Historiker Tacitus schreibt in seiner Schrift „De origine et situ Germanorum“ über den Ablauf eines Things.
Demnach wurde am ersten Tag stark gezecht, damit unter starkem Alkoholeinfluss möglichst frei über wichtige politische und militärische Dinge gesprochen werden konnte.
Beschlüsse hingegen wurden erst an den beiden folgenden Tagen getroffen, an denen die Männer wieder nüchtern waren.
Wie schon gesagt wurde auf diesen Versammlungen auch Recht gesprochen.
Um sich zu verteidigen, bekam ein Angeklagter drei Mal die Möglichkeit, sich auf dem Thing einzufinden und sich vor den Richtern zu verteidigen.
Erschien er auch beim dritten Mal nicht zur Verhandlung, wurde er in seiner Abwesenheit für schuldig befunden.
Was für den Kläger bedeutete, dass dieser den Prozess automatisch gewonnen hatte.
Woraus sich im Laufe der Zeit das Sprichwort entwickelte: „Aller guter Thinge sind drei“. Jedenfalls für den siegreichen Ankläger.