Mit dem Act of Settlement schuf das englische Parlament 1701 die Grundlage dafür, dass die Thronfolge im Königreich fest in protestantischer Hand blieb.
Das Gesetz schrieb fest, dass nach dem Tod Annes, der letzten protestantischen Königin des Hauses Stuart, das Recht der Thronfolge, unter Umgehung der bis dahin gültigen Erbfolgeregelung, auf ihre Cousine ersten Grades Sophie von der Pfalz bzw. deren protestantische Nachkommen übergehen sollte.
Sophie war das zwölfte Kind des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz, des böhmischen „Winterkönigs“, und Elisabeth Stuarts und damit die nächste lebende protestantische Verwandte der Königin.
Deshalb erbte nach dem Tod der ohne Nachkommen gebliebenen Königin Anne Stuart von Großbritannien der protestantische Kurfürst Georg Ludwig von Braunschweig-Lüneburg die britische Königskrone.
Ab 1698 sollte er als Kurfürst Georg Ludwig das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg (bzw. das Kurfürstentum Hannover) und ab 1714 als Georg I. das Königreich Großbritannien regieren.
Damit begründete er das in Großbritannien bis 1901 regierende Haus Hannover.
Die Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover (in England als „Hanoverian England“ bezeichnet) endete 1837 mit der Thronbesteigung der Königin Victoria, da im Königreich Hannover, dem Nachfolgestaat des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg, nach dem Salischen Gesetz nur männliche Nachkommen den Thron besteigen durften.
Der Tod Victorias beendete die Herrschaft des Hauses Hannover endgültig, denn mit der Thronübernahme ihres ältesten Sohnes Eduard VII. ging sie auf das Haus Sachsen-Coburg und Gotha über.
Ein Name, den Eduard 1917 aus innenpolitischen Gründen in Haus Windsor änderte.