In der Schule wird meist gelehrt, dass die „Pragmatische Sanktion“ nur dazu diente, Maria Theresia den Thron zu sichern.
Doch in Wahrheit war die Geschichte weitaus komplizierter und die Ursachen für dieses Vertragswerk muss man woanders suchen, als man glaubt.
Im Jahre 1701 starb die spanische Linie der Habsburger aus und es kam zu blutigen Kämpfen um den Thron, in deren Folge immer größere Teile des ehemaligen Weltreiches verloren gingen.
Genau das wollte Karl VI. für das habsburgische Österreich verhindern und versuchte deshalb, eine staatsrechtliche Grundlage für die Monarchie zu schaffen.
Mit der „Pragmatischen Sanktion“ legte er schließlich ein Urkundenwerk vor, das die Unteilbarkeit und Untrennbarkeit aller habsburgischen Erbkönigreiche und Länder festlegte.
Im Zuge dessen schuf er auch eine neue Erbfolgeregelung, indem er sich von der rein männlichen Erbfolge, wie sie im „Salischen Gesetz“ festgelegt war, abwandte.
Jetzt sollten zwar wie bisher der älteste Sohn und die von ihm begründete Linie und anschließend alle anderen Linien im Mannesstamm erbberechtigt sein, aber sollte es keine männlichen Erben geben würde die Krone nicht verloren gehen, sondern erstmals auf die weibliche Nachkommenschaft übergehen..
Bis 1730 erreichte Karl VI. mit Unterstützung seiner engsten Berater, dass ein Großteil der ausländischen Mächte dem Vertragswerk zustimmte.
Aber nach seinem Tod wollten sie davon nichts mehr wissen und meldeten Bedenken an, wobei es ihnen weniger um die weibliche Nachfolge als vielmehr um Macht und Land ging.
Am schwersten wog die Forderung Friedrichs II. von Brandenburg-Preußen, dessen Vater zwar die Pragmatische Sanktion und damit auch die Unteilbarkeit der Habsburgischen Territorien anerkannt hatte, der jetzt aber einen Anspruch auf die Provinz Schlesien erhob und die Abtretung selbiger forderte.
In Folge dessen kam es zu Kämpfen die im Österreichischen Erbfolgekrieg gipfelten, als dessen Ergebnis zwar die Pragmatische Sanktion anerkannt wurde, Schlesien aber für immer verloren ging.
In der Geschichte bedeutet die Pragmatische Sanktion den eigentlichen Gründungsakt der Habsburgermonarchie, weil die einzelnen Länder damit erstmalig ihren Willen bekundeten, sich in einem gemeinsamen Staatswesen unter der Führung der Habsburger zusammenzufinden.